AWO Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Minden-Lübbecke e.V.
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FfF -
Förderzentrum für Flüchtlinge
in Kooperation mit Fach-Werk e.V.

 

Unser Förderzentrum für Flüchtlinge richtet sich in erster Linie an Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive oder anerkannte Flüchtlinge.

Bei der Maßnahme handelt es sich um eine Aktivierungshilfe nach § 45 Sozialgesetzbuch III. Wir führen das Förderzentrum in Zusammenarbeit mit unseren Partnern Fach-Werk e.V. und der Handwerksservice GmbH am Standort Minden durch. In Lübbecke bietet die ev. Stiftung Ludwig-Steil-Hof gemeinsam mit der Handwerks-Service GmbH eine Schwestermaßnahme an.

 

Inhalte und Ziele des Förderzentrums

Die Maßnahme soll die Teilnehmenden an den deutschen Arbeits- und Ausbildungsmarkt heranführen. Dazu dient die Feststellung und Verringerung von Vermittlungshemmnissen im Rahmen eines ganzheitlichen Ansatzes durch:

Kompetenzfeststellung
• Sozialpädagogische Begleitung und Jobcoaching
• Berufsorientierung und Bewerbungstraining
• Sozialintegrative Angebote
• Förderung und Aktivierung der Sprachkompetenz

Die Teilnehmenden erhalten die Möglichkeit, Fähigkeiten und Fertigkeiten hinsichtlich möglicher beruflicher Perspektiven in Deutschland zu überprüfen sowie sich im Spektrum geeigneter Berufe und Arbeitsfelder zu orientieren.

Die Besonderheiten der Zielgruppe erfordern eine besonders enge Zusammenarbeit mit Partnern der Arbeits- und Sprachförderung wie den Anbietern von Sprach- und Integrationskursen, ehrenamtlichen Betreuern, Dolmetschern, aber auch mit Trägern berufsbildender Angebote. Auch die Kooperation mit Betrieben der Region, die bereit sind, Flüchtlingen eine Chance zu geben, z.B. durch die Bereitstellung eines Praktikumsplatzes, bildet eine wichtige Säule unserer Arbeit.

 

Berufsfeldbezogene Förderung

Eine berufspraktische Förderung findet dabei regelmäßig statt in den Bereichen:

  • Hotel/Gaststätten/Hauswirtschaft/Ernährung
  • Lager/Logistik/Handel
  • Bau

Hinzu kommen Projektangebote in den Berufsfeldern Metall und Garten/Landschaftsbau.

  

Rahmenbedingungen

Die individuelle Verweildauer beträgt drei bis 12 Monate. Eine Zuweisung erfolgt durch den Integration Point sowohl für den Rechtskreis SGB III (Agentur für Arbeit) als auch für den Rechtskreis des SGB II (Jobcenter).

 

Kontaktdaten:
Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband OWL e.V.
Kreis Minden-Lübbecke
Förderzentrum für Flüchtlinge
Hafenstr. 21
32423 Minden

Ansprechpartnerin:
Diana Feuerriegel
Telefon: 0571 829 309 00

Mobil:    0151 404 666 38
E-Mail: 
 diana.feuerriegel@awo-minden.de

 

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